Elterngeld in Bayern beantragen (ZBFS)
Wer in Bayern Elterngeld beantragen möchte, hat eine zentrale Anlaufstelle: das Zentrum Bayern Familie und Soziales, kurz ZBFS. Wir erklären, wie Sie den Antrag stellen, welche Unterlagen Sie zusammenstellen sollten und warum es sich lohnt, nach der Geburt früh aktiv zu werden.
Das ZBFS ist in Bayern zuständig
In Bayern wird das Elterngeld vom Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bearbeitet. Es ist die zuständige Elterngeldstelle für den Freistaat und nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Höhe.
Für den Antrag haben Sie zwei Wege: Sie können das Elterngeld online über ElterngeldDigital beantragen oder den klassischen Weg mit dem Papierformular (PDF) wählen. Beide Varianten führen zum selben Ziel – wählen Sie, was für Sie bequemer ist.
Die verbindliche Entscheidung über Ihren Antrag trifft am Ende immer das ZBFS beziehungsweise die zuständige Elterngeldstelle.
Erst nach der Geburt – und nicht zu spät
Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen. Vorher fehlt unter anderem die Geburtsurkunde, die für den Antrag benötigt wird.
Wichtig ist, danach nicht zu lange zu warten: Das Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem Ihr Antrag eingeht. Wer zu spät antragt, verschenkt also unter Umständen Elterngeld für die ersten Lebensmonate.
Unser Rat: Stellen Sie den Antrag früh – idealerweise in den ersten Wochen nach der Geburt. So stellen Sie sicher, dass Ihnen keine Monate verloren gehen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
Für den Antrag beim ZBFS halten Sie am besten folgende Unterlagen bereit: die Geburtsurkunde mit dem Verwendungszweck „Elterngeld“, die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt sowie die Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld.
Hinzu kommt in der Regel die Arbeitgeberbescheinigung über die Elternzeit. Sie belegt, dass und in welchem Zeitraum Sie Elternzeit nehmen, und ist für die Bearbeitung wichtig.
Welche Nachweise im Detail verlangt werden, kann je nach Ihrer Situation – etwa bei Selbstständigkeit – abweichen. Halten Sie sich an die Hinweise im Antrag und fragen Sie im Zweifel beim ZBFS nach.
Den Antrag vorbereiten und einreichen
Damit der Antrag möglichst vollständig und stimmig ist, hilft eine gute Vorbereitung. Antragshilfe kann das offizielle ZBFS-Formular für Sie vorausfüllen: die Abschnitte zum Kind und zu den Eltern sowie einen Vorschlag für den Bezugszeitraum und die Monatsplanung.
Sie prüfen das vorausgefüllte Formular anschließend in Ruhe, ergänzen oder korrigieren, was nötig ist, und unterschreiben es. So vermeiden Sie Lücken und Tippfehler, die sonst Rückfragen auslösen und die Bearbeitung verzögern.
Bitte beachten Sie: Antragshilfe bietet Ihnen eine Ausfüllhilfe und Informationen, aber keine Rechtsberatung. Die verbindliche Entscheidung über Ihren Anspruch und die Höhe trifft das ZBFS beziehungsweise die zuständige Elterngeldstelle.
Частые вопросы
- Wer ist in Bayern für das Elterngeld zuständig?
- Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Es nimmt den Antrag entgegen und entscheidet verbindlich über Anspruch und Höhe des Elterngeldes.
- Kann ich das Elterngeld online beantragen?
- Ja. In Bayern können Sie das Elterngeld online über ElterngeldDigital beantragen oder den Antrag mit dem Papierformular (PDF) stellen. Beide Wege sind möglich.
- Ab wann und bis wann sollte ich den Antrag stellen?
- Erst nach der Geburt. Warten Sie aber nicht zu lange: Das Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Stellen Sie ihn daher früh.
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Typisch sind die Geburtsurkunde mit Verwendungszweck Elterngeld, die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt, die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und die Arbeitgeberbescheinigung über die Elternzeit. Antragshilfe kann das ZBFS-Formular dazu vorausfüllen – als Ausfüllhilfe, nicht als Rechtsberatung.