Elterngeld, Wohngeld & Co.: welche Leistung wann?

Elterngeld, Wohngeld, Kindergeld, BAföG – die staatlichen Leistungen verfolgen unterschiedliche Ziele, und schnell stellt sich die Frage: Welche Leistung passt eigentlich wann zu meiner Situation? Wir stellen die wichtigsten Leistungen kurz gegenüber, damit Sie sich besser orientieren können – und verweisen auf die passenden Rechner.

Vier Leistungen mit unterschiedlichen Zielen

Die Leistungen unterscheiden sich vor allem darin, was sie ausgleichen sollen. Das Elterngeld ist ein Lohnersatz nach der Geburt: Es soll das wegfallende Einkommen abfedern, wenn Sie sich um Ihr Kind kümmern.

Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Geringverdienende, die kein Bürgergeld beziehen. Das Kindergeld ist ein fester Betrag pro Kind, der unabhängig vom Einkommen gezahlt wird. Das BAföG schließlich ist eine Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Studierende.

Jede dieser Leistungen folgt eigenen Regeln und hat eine eigene zuständige Stelle. Welche für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer Lebenssituation ab – oft ist es auch eine Kombination mehrerer Leistungen.

Was sich ausschließt – und was nicht

Nicht jede Leistung lässt sich mit jeder anderen kombinieren. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt in der Regel kein Wohngeld, denn die Unterkunftskosten sind dann bereits über das Bürgergeld abgedeckt. Hier gilt es also abzuwägen, welcher Weg für Sie sinnvoller ist.

Das Kindergeld dagegen erhalten Sie unabhängig von Ihrem Einkommen – es steht neben den anderen Leistungen und wird nicht vom Verdienst abhängig gemacht. So können Familien gleichzeitig Kindergeld und beispielsweise Elterngeld oder Wohngeld beziehen.

Wie sich die Leistungen in Ihrem Fall genau zueinander verhalten, kann komplex werden. Bei Überschneidungen und Anrechnungen lohnt es sich, frühzeitig bei der jeweils zuständigen Stelle nachzufragen.

Welche Stelle wofür zuständig ist

Für jede Leistung gibt es eine eigene Anlaufstelle. Das Elterngeld beantragen Sie bei der Elterngeldstelle, das Wohngeld bei der Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde oder Stadt. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse, und für das BAföG ist das BAföG-Amt zuständig.

Diese Trennung bedeutet auch: Über Anspruch und Höhe entscheidet immer die jeweils zuständige Stelle – für jede Leistung gesondert. Es gibt keine zentrale Stelle, die alles auf einmal bewilligt.

Wenn Sie mehrere Leistungen in Betracht ziehen, hilft es, zuerst zu klären, welche überhaupt zu Ihrer Situation passt, und dann gezielt die richtigen Anträge zu stellen.

Erst rechnen, dann beantragen

Bevor Sie Anträge stellen, hilft eine erste Einschätzung der möglichen Höhe. Antragshilfe stellt Ihnen dafür kostenlose Rechner für Elterngeld, Wohngeld und Kindergeld bereit – so bekommen Sie ein Gefühl dafür, was in Ihrer Situation infrage kommt, bevor Sie loslegen.

Bitte beachten Sie: Diese Übersicht dient Ihrer Orientierung und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die verbindliche Entscheidung über Anspruch und Höhe trifft jeweils die zuständige Stelle – die Familienkasse, das BAföG-Amt, die Elterngeldstelle oder die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wofür ist das Elterngeld gedacht?
Das Elterngeld ist ein Lohnersatz nach der Geburt. Es federt das wegfallende Einkommen ab, wenn Sie sich nach der Geburt um Ihr Kind kümmern.
Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Bürgergeld beziehe?
In der Regel nicht. Wer Bürgergeld bezieht, bekommt normalerweise kein Wohngeld, weil die Unterkunftskosten bereits über das Bürgergeld abgedeckt sind.
Ist das Kindergeld vom Einkommen abhängig?
Nein. Das Kindergeld ist ein fester Betrag pro Kind und wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Es kann neben anderen Leistungen wie Elterngeld oder Wohngeld bezogen werden.
Welche Rechner kann ich nutzen?
Antragshilfe bietet kostenlose Rechner für Elterngeld, Wohngeld und Kindergeld. Damit erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Leistung in welcher Höhe für Sie infrage kommt.
Wer entscheidet über meinen Anspruch?
Jede Leistung hat eine eigene zuständige Stelle: Familienkasse (Kindergeld), BAföG-Amt (BAföG), Elterngeldstelle (Elterngeld) und Wohngeldstelle (Wohngeld). Diese Übersicht ist nur Orientierung, keine Rechtsberatung – verbindlich entscheidet die zuständige Stelle.

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Information und Ausfüllhilfe — keine Rechts- oder Steuerberatung. Die verbindliche Entscheidung trifft die Elterngeldstelle.

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