BAföG: Anspruch, Höhe und Rückzahlung einfach erklärt

BAföG hilft vielen Studierenden, ihr Studium zu finanzieren. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt stark vom Einzelfall ab – vor allem vom Einkommen der Eltern. Wir erklären, wie sich der BAföG-Bedarf zusammensetzt, welche Freibeträge gelten und warum nur die Hälfte später zurückgezahlt werden muss.

Wie hoch BAföG sein kann

Der BAföG-Bedarf für Studierende setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Den Kern bildet der Grundbedarf von 475 € pro Monat. Wer nicht bei den Eltern, sondern auswärts wohnt, erhält zusätzlich einen Wohnzuschlag von 380 € – zusammen also 855 €.

Hinzu kommt ein Zuschlag von 137 € für die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit liegt der Höchstsatz für auswärts wohnende Studierende bei 992 € pro Monat. Wer bei den Eltern wohnt, erhält einen niedrigeren Betrag von rund 671 € im Monat.

Wichtig: Der Höchstsatz ist die Obergrenze, nicht der Regelfall. Wie viel Sie tatsächlich bekommen, hängt entscheidend vom anrechenbaren Einkommen Ihrer Eltern und Ihrem eigenen Einkommen ab.

Freibeträge: Was Einkommen und Vermögen angeht

Nicht jeder Euro Einkommen mindert das BAföG. Ihr eigenes Einkommen bleibt bis rund 600 € im Monat anrechnungsfrei. Auch beim Vermögen gibt es einen Freibetrag: Für Studierende unter 30 Jahren sind bis zu 15.000 € geschützt.

Beim Einkommen der Eltern gelten ebenfalls Freibeträge: 2.540 € für zusammenlebende Eltern beziehungsweise 1.690 € für einen alleinstehenden Elternteil. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Freibetrag um 770 €.

Das anrechenbare Einkommen der Eltern mindert den BAföG-Betrag – und genau deshalb hängt die genaue Höhe stark vom Einzelfall ab. Eine exakte Vorabberechnung ist ohne Ihre Steuerdaten nicht möglich. Antragshilfe bietet hier keinen BAföG-Rechner an; für die genaue Höhe nutzen Sie bitte den offiziellen BAföG-Rechner oder wenden sich an Ihr BAföG-Amt.

Zuschuss und Darlehen: nur die Hälfte zurückzahlen

Eine gute Nachricht beim BAföG: Sie müssen nicht alles zurückzahlen. Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss gezahlt – dieser Teil ist geschenkt. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen, das Sie später zurückzahlen.

Die Rückzahlung des Darlehens ist gedeckelt: Sie zahlen höchstens 77 Raten und insgesamt nicht mehr als derzeit 10.010 € zurück. Mehr als diese Summe wird also nicht fällig, selbst wenn Sie über mehrere Jahre hohe Beträge erhalten haben.

Die Rückzahlung beginnt erst 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer – Sie haben also nach dem Studium Zeit, beruflich Fuß zu fassen. Die übliche Rate liegt bei 130 € pro Monat.

Die genaue Höhe ermitteln

Weil das Einkommen Ihrer Eltern und Ihr eigenes Einkommen so stark in die Berechnung einfließen, lässt sich Ihre persönliche BAföG-Höhe nur mit Ihren konkreten Daten bestimmen. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie den offiziellen BAföG-Rechner oder fragen direkt bei Ihrem BAföG-Amt nach.

Bitte beachten Sie: Diese Informationen sind eine Orientierungshilfe und keine Rechts- oder Steuerberatung. Über Ihren Anspruch, die Höhe und die Rückzahlung entscheidet verbindlich Ihr zuständiges BAföG-Amt.

Perguntas frequentes

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz?
Für auswärts wohnende Studierende liegt der Höchstsatz bei 992 € pro Monat (475 € Grundbedarf + 380 € Wohnzuschlag + 137 € Kranken-/Pflege-Zuschlag). Bei den Eltern wohnend sind es rund 671 €.
Muss ich das BAföG vollständig zurückzahlen?
Nein. Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss (geschenkt) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt. Zurückgezahlt wird nur das Darlehen – gedeckelt auf höchstens 77 Raten bzw. derzeit 10.010 €.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung des Darlehens beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die übliche Rate liegt bei 130 € pro Monat.
Welche Freibeträge gelten?
Ihr eigenes Einkommen bleibt bis rund 600 € im Monat anrechnungsfrei, Ihr Vermögen bis 15.000 € (unter 30). Beim Einkommen der Eltern gelten 2.540 € (zusammenlebend) bzw. 1.690 € (alleinstehend), plus 770 € je weiteres Kind.
Bietet Antragshilfe einen BAföG-Rechner?
Nein. Weil die genaue Höhe stark vom Einkommen der Eltern abhängt, ist eine exakte Berechnung ohne Steuerdaten nicht möglich. Nutzen Sie bitte den offiziellen BAföG-Rechner oder Ihr BAföG-Amt – dort wird auch verbindlich entschieden.

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