Partnerschaftsbonus: zusätzliche ElterngeldPlus-Monate

Der Partnerschaftsbonus belohnt Eltern, die sich Erwerbsarbeit und Familie partnerschaftlich teilen. Wenn beide gleichzeitig in einem bestimmten Stundenumfang arbeiten, gibt es zusätzliche ElterngeldPlus-Monate obendrauf. Das lohnt sich besonders, weil Sie so Gehalt und Elterngeld gleichzeitig beziehen.

Was ist der Partnerschaftsbonus?

Der Partnerschaftsbonus besteht aus zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten, die Sie über den normalen Anspruch hinaus erhalten. Voraussetzung: Beide Eltern arbeiten gleichzeitig in Teilzeit.

Konkret müssen beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Je nachdem, über wie viele Monate Sie diese Bedingung erfüllen, gibt es je 2, 3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

So funktionieren die Bonusmonate

Wie beim normalen ElterngeldPlus liegt der Betrag in den Bonusmonaten bei höchstens der Hälfte des Basiselterngeldes, mindestens jedoch 150 € und höchstens 900 € pro Monat. Während dieser Zeit arbeiten beide Eltern in Teilzeit und beziehen zusätzlich Elterngeld.

Damit lässt sich der finanzielle Spielraum spürbar verbessern: Sie behalten einen Teil Ihres Gehalts und erhalten gleichzeitig Elterngeld für mehrere zusätzliche Monate. Wer den Bonus nicht nutzt, verschenkt diese Monate.

Für wen sich der Partnerschaftsbonus lohnt

Der Bonus passt gut zu Familien, in denen beide Elternteile nach der Geburt wieder einsteigen und sich Beruf und Betreuung teilen möchten. Statt dass ein Elternteil voll arbeitet und der andere ganz zu Hause bleibt, reduzieren beide ihre Stunden auf den geforderten Korridor von 24 bis 32 Wochenstunden.

Wichtig ist, dass beide die Stundengrenzen im selben Zeitraum einhalten – sonst entfällt der Bonus für diese Monate. Planen Sie die Phase deshalb gemeinsam mit Ihren Arbeitgebern.

Lohnt sich der Bonus in Ihrem Fall?

Ob und wie viele Bonusmonate für Sie sinnvoll sind, hängt von beiden Arbeitszeiten und Einkommen ab. Der kostenlose Elterngeld-Rechner von Antragshilfe berechnet die persönliche Höhe und zeigt, wie sich der Partnerschaftsbonus in die optimale Aufteilung einfügt.

Diese Informationen sind eine Orientierungshilfe und keine Rechts- oder Steuerberatung. Die verbindliche Entscheidung über den Partnerschaftsbonus trifft Ihre zuständige Elterngeldstelle.

Perguntas frequentes

Wie viele Wochenstunden muss ich für den Partnerschaftsbonus arbeiten?
Beide Eltern müssen gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Nur wenn beide in diesem Korridor liegen, entsteht der Anspruch auf die Bonusmonate.
Wie viele zusätzliche Monate gibt es?
Je nach Dauer, in der beide Eltern die Bedingungen erfüllen, gibt es je 2, 3 oder 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Wie hoch ist das Elterngeld in den Bonusmonaten?
Wie beim ElterngeldPlus höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, mindestens 150 € und höchstens 900 € pro Monat.
Was passiert, wenn ein Elternteil außerhalb der Stundengrenze arbeitet?
Halten nicht beide Eltern gleichzeitig die 24 bis 32 Wochenstunden ein, entfällt der Partnerschaftsbonus für diese Monate. Planen Sie die Phase deshalb gemeinsam.
Ist der Anspruch damit gesichert?
Diese Seite bietet nur Orientierung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob der Partnerschaftsbonus in Ihrem Fall gewährt wird, entscheidet verbindlich Ihre Elterngeldstelle.

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