Wie viel Wohngeld bekomme ich? Höhe und Mietenstufen

Die Frage „Wie viel Wohngeld bekomme ich?" lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten – die Höhe ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Einkommen, Miete und der Mietenstufe Ihrer Gemeinde. Hier erklären wir Schritt für Schritt, welche Faktoren in die Berechnung einfließen, was es mit den Höchstbeträgen auf sich hat und zeigen Ihnen ein anschauliches Rechenbeispiel.

Wie sich die Höhe des Wohngeldes zusammensetzt

Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete. Diese drei Werte werden über eine gesetzliche Formel (§ 19 WoGG) miteinander verrechnet – einen festen Tabellenbetrag „pro Person" gibt es nicht.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Personen zum Haushalt gehören und je höher die berücksichtigungsfähige Miete ist, desto höher fällt das Wohngeld tendenziell aus. Je höher dagegen das Einkommen, desto niedriger der Zuschuss. Aus diesem Zusammenspiel ergibt sich Ihr individueller Betrag.

Beträgt das errechnete Wohngeld weniger als 10 € im Monat, wird es nicht gezahlt. Sehr knappe Ansprüche führen also nicht zu einer Auszahlung.

Mietenstufen und Höchstbeträge bei der Miete

Bei der Miete zählt die Bruttokaltmiete – allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag. Dieser Höchstbetrag hängt von der Mietenstufe Ihrer Gemeinde (I bis VII) und von der Haushaltsgröße ab. Liegt Ihre tatsächliche Miete darüber, wird nur der Höchstbetrag berücksichtigt.

Ein Beispiel für einen Ein-Personen-Haushalt: In Mietenstufe I liegt der Höchstbetrag bei 361 €, in der teuersten Mietenstufe VII bei 677 €. Bei größeren Haushalten sind die Höchstbeträge entsprechend höher – etwa 858 € für einen Vier-Personen-Haushalt in Mietenstufe IV.

Seit 2023 kommen zwei zusätzliche Komponenten hinzu, die diese Höchstbeträge weiter erhöhen: eine Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Dadurch wird ein größerer Teil Ihrer Wohnkosten berücksichtigt als früher.

Was vom Einkommen abgezogen wird

Nicht Ihr volles Einkommen fließt in die Berechnung ein. Vom Gesamteinkommen werden zunächst Pauschalen abgezogen: jeweils 10 %, wenn Sie Steuern, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung beziehungsweise Rentenversicherung zahlen. Im günstigsten Fall sind das also zusammen 30 %.

Zusätzlich gibt es Freibeträge. Dazu zählen unter anderem 1.800 € im Jahr je schwerbehindertem Haushaltsmitglied sowie 1.320 € im Jahr für Alleinerziehende. Solche Abzüge senken das anrechenbare Einkommen und können den Wohngeldanspruch erhöhen.

Weil dadurch oft deutlich weniger Einkommen angerechnet wird, als man zunächst vermutet, lohnt sich eine Berechnung auch dann, wenn das Bruttoeinkommen auf den ersten Blick zu hoch erscheint.

Ein anschauliches Rechenbeispiel

Wie sich die Faktoren zusammenfügen, zeigt ein offizielles Beispiel aus dem Wohngeld-Plus-Rechner: Ein Vier-Personen-Haushalt in Mietenstufe IV mit einer Bruttokaltmiete von 1.200 € und einem Einkommen von rund 2.860 € erhält etwa 607 € Wohngeld im Monat.

Dieses Beispiel macht deutlich, dass der Zuschuss durchaus erheblich ausfallen kann. Ihr persönlicher Betrag hängt aber von Ihren konkreten Werten ab – schon kleine Abweichungen bei Miete, Einkommen oder Mietenstufe verändern das Ergebnis.

Welcher Betrag in Ihrem Fall herauskommt, können Sie unverbindlich abschätzen: Der kostenlose Wohngeld-Rechner von Antragshilfe ermittelt anhand Ihrer Angaben eine Orientierung zur möglichen Höhe.

Bitte beachten Sie dabei: Diese Informationen sind eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung. Die verbindliche Entscheidung über Anspruch und Höhe trifft allein Ihre zuständige Wohngeldstelle.

Questions fréquentes

Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?
Von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete. Diese Werte werden über eine Formel (§ 19 WoGG) verrechnet; zusätzlich wirkt die Mietenstufe Ihrer Gemeinde.
Was sind Mietenstufen und Höchstbeträge?
Die Mietenstufen I bis VII richten sich nach dem örtlichen Mietniveau. Die Miete wird nur bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt, der von Mietenstufe und Haushaltsgröße abhängt – etwa 361 € (1 Person, Stufe I) bis 677 € (1 Person, Stufe VII) oder 858 € (4 Personen, Stufe IV). Heizkosten- und Klimakomponente erhöhen diese Beträge seit 2023 zusätzlich.
Wird mein gesamtes Einkommen angerechnet?
Nein. Vom Einkommen werden Pauschalen von je 10 % abgezogen, wenn Sie Steuern, gesetzliche Kranken-/Pflegeversicherung oder Rentenversicherung zahlen (zusammen bis 30 %). Hinzu kommen Freibeträge, etwa 1.800 € im Jahr je schwerbehindertem Mitglied und 1.320 € im Jahr für Alleinerziehende.
Wie viel Wohngeld kann man konkret bekommen?
Das hängt vom Einzelfall ab. In einem offiziellen Beispiel erhält ein Vier-Personen-Haushalt in Mietenstufe IV mit 1.200 € Bruttokaltmiete und rund 2.860 € Einkommen etwa 607 € im Monat. Liegt der errechnete Betrag unter 10 €, wird kein Wohngeld gezahlt.
Ist die berechnete Höhe verbindlich?
Nein. Ein Rechner liefert nur eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die verbindliche Festsetzung von Anspruch und Höhe trifft Ihre zuständige Wohngeldstelle.

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