Wie hoch ist das Elterngeld? Berechnung einfach erklärt

Die Frage „Wie viel Elterngeld bekomme ich?" beschäftigt fast alle werdenden Eltern. Die Höhe hängt vor allem von Ihrem Einkommen vor der Geburt ab – aber es gibt feste Ober- und Untergrenzen sowie mögliche Zuschläge. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie sich der Betrag zusammensetzt.

Wie viel Prozent vom Netto ersetzt das Basiselterngeld?

Das Basiselterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das Ihnen nach der Geburt wegfällt – in der Regel 65 bis 67 % des wegfallenden Netto-Einkommens. Den vollen Satz von 67 % erhalten Sie bei einem Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 € netto im Monat.

Wer vor der Geburt weniger als 1.000 € netto verdient hat, bekommt einen höheren Prozentsatz: Er steigt um 0,1 Prozentpunkte für je 2 €, die das Einkommen unter 1.000 € liegt – bis maximal 100 %. Lag das Einkommen über 1.200 €, sinkt der Satz um 0,1 Prozentpunkte für je 2 € darüber, bis bei 1.240 € der Mindestsatz von 65 % erreicht ist.

Wichtig: Der Prozentsatz wird nicht auf Ihr gesamtes früheres Einkommen angewendet, sondern auf den Unterschied zwischen dem Netto vor der Geburt und dem Netto, das Sie während des Bezugs erzielen. Wer in dieser Zeit gar nicht arbeitet, hat den vollen Unterschiedsbetrag.

Mindest- und Höchstbeträge

Beim Einkommen vor der Geburt wird höchstens ein Netto von 2.770 € berücksichtigt. Verdienen Sie mehr, fließt der darüber liegende Teil nicht in die Berechnung ein.

Unabhängig vom Einkommen liegt das Basiselterngeld bei mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Die 300 € erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein eigenes Einkommen hatten.

Zuschläge: Geschwister- und Mehrlingsbonus

Leben weitere Kinder im Haushalt, kann sich das Elterngeld durch den Geschwisterbonus erhöhen: um 10 %, mindestens jedoch 75 € beim Basiselterngeld (bzw. 37,50 € beim ElterngeldPlus). Den Bonus gibt es, wenn ein weiteres Kind unter 3 Jahren, zwei Kinder unter 6 Jahren oder ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren im Haushalt leben.

Bei Mehrlingsgeburten kommt der Mehrlingszuschlag hinzu: 300 € beim Basiselterngeld (150 € beim ElterngeldPlus) für jedes weitere Mehrlingskind.

Beachten Sie außerdem die Einkommensgrenze: Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen über 175.000 €, besteht für Geburten ab dem 1. April 2025 kein Anspruch auf Elterngeld. Diese Grenze gilt für Paare ebenso wie für Alleinerziehende.

Ihre persönliche Höhe ermitteln

Welcher Betrag in Ihrem Fall herauskommt, hängt von Ihrem konkreten Netto und Ihrer Situation ab. Der kostenlose Elterngeld-Rechner von Antragshilfe berechnet die persönliche Höhe und zeigt Ihnen auch, wie Sie das Elterngeld zwischen beiden Eltern optimal aufteilen können.

Bitte denken Sie daran: Diese Informationen dienen Ihrer Orientierung und sind keine Rechts- oder Steuerberatung. Die verbindliche Entscheidung über Ihren Anspruch und die Höhe trifft Ihre zuständige Elterngeldstelle.

Frequently asked questions

Wie viel Prozent vom Netto bekomme ich als Elterngeld?
In der Regel 65 bis 67 % des wegfallenden Netto-Einkommens. 67 % gelten bei einem früheren Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 € netto. Unter 1.000 € kann der Satz auf bis zu 100 % steigen, über 1.200 € sinkt er auf bis zu 65 %.
Was ist der niedrigste und der höchste Betrag?
Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € pro Monat. Beim Einkommen vor der Geburt wird höchstens ein Netto von 2.770 € berücksichtigt.
Bekomme ich Elterngeld auch ohne vorheriges Einkommen?
Ja. Auch ohne eigenes Einkommen vor der Geburt erhalten Sie das Mindestelterngeld von 300 € im Monat (Basiselterngeld).
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen über 175.000 €, besteht für Geburten ab dem 1. April 2025 kein Anspruch. Die Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.
Ist diese Berechnung verbindlich?
Nein. Solche Berechnungen sind eine Orientierungshilfe, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die verbindliche Festsetzung trifft Ihre Elterngeldstelle.

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Information and Ausfüllhilfe — not legal or tax advice. The Elterngeldstelle makes the binding decision.

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